AGB Maklertätigkeit (§ 34c Abs. 1 Nr. 1 GewO) 


1. Maklervertrag

 
 Die Adebar GmbH (nachstehend „Makler“ genannt) ist als Unternehmer im Sinne von § 14 Bürgerlichem Gesetzbuch (nachfolgend „BGB“ genannt) in der Eigenschaft als Immobilienmakler im Sinne der §§ 652 ff. BGB gegen Entgelt (Provision) tätig. Die Adebar GmbH versichert, über die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen zur Ausübung der Maklertätigkeit zu verfügen. Diese AGB sind Gegenstand eines jeden Maklervertrages und gelten für alle Verträge und Rechtsgeschäfte zwischen dem Makler und dem Kunden. Kunde im Sinne dieses Vertrages kann sowohl der Verkäufer einer Immobilie sein als auch der Käufer sowie der Vermieter als auch der Mieter, Pächter oder Verpächter. 

Ist von einem Hauptvertrag die Rede, dann ist damit ein Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag gemeint. Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Maklerkunden und der Adebar GmbH ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden. Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.
 

 2. Maklerprovision

Der Provisionsanspruch der Adebar GmbH entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Hauptvertrag zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen. Es gilt das Prinzip der Ursächlichkeit und Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Die Maklerprovision ist mit der Beurkundung des Hauptvertrages fällig.

3. Notarielle Beurkundung

 
 Die Adebar GmbH hat Anspruch auf Anwesenheit bei der Unterzeichnung des Kauf- oder Mietvertrages sowie auf ein Exemplar der jeweiligen Ausfertigungen der Verträge. Die Adebar GmbH hat das Recht, ihren Provisionsanspruch durch eine Maklerklausel im Vertrag mit beurkunden zu lassen, ebenso hat die Adebar GmbH das Recht, ihren Provisionsanspruch durch eine gesonderte Provisionsvereinbarung bestätigen zu lassen.
  

 4. Vorkenntnis


Ist dem Maklerkunden die durch die Adebar GmbH nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns die unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils der Nachweis der Adebar GmbH als ursächlich für den Kauf.
 

 5. Doppeltätigkeit

 
 Die Adebar GmbH darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.
  

 6. Schadenersatz

 
 Alle Angebote in Form von Exposés, Adressdaten, Unterlagen des Objektes sind streng vertraulich und ausdrücklich nicht für Dritte bestimmt. Gibt der Interessent die für ihn bestimmten Informationen an Dritte weiter und entsteht dadurch ein Vertrag, haftet dieser gegenüber der Adebar GmbH in voller Höhe der vereinbarten bzw. angegebenen Provision, sofern der Interessent vorsätzlich oder fahrlässig handelt.
  

 7. Haftung

 
 Alle Angaben zum Objekt basieren auf den erteilten Auskünften und Informationen des Verkäufers oder Vermieters. Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben wird deshalb keine Haftung übernommen. 
 

 8. Datenschutz

 
 Alle objektspezifischen Informationen und die des Interessenten werden ausschließlich für die Bearbeitung des Auftrags verwendet. Der Auftraggeber willigt der Datenweitergabe an Dritte nur dann zu, sofern dies für die Erfüllung des Auftrages erforderlich ist.

 

 9. Änderungen und Ergänzungen

 
 Änderungen und Ergänzungen zu den AGBs der Adebar GmbH bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Wirksamkeit.

 

 10. Salvatorische Klausel

 
 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung sollen die Parteien vielmehr in gehöriger Form eine rechtlich zulässige und wirksame setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg zu erreichen. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.
 

 11. Gerichtsstand 

Augsburg